FAQ zur Zustandanalyse
Diese 3 typischen Umstände werde angetroffen
Gebäudezustand | Flickwerksanierung | Finanzierung |
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Verantwortliche – die Verwaltung sowie die für den Unterhalt verantwortlichen Firmen haben gewechselt. Arbeiten wurden nicht dokumentiert und können nicht mehr nachvollzogen werden. | Pinselsanierungen – wurden oberflächlich ausgeführt, die jeweiligen Schadensursachen Sanierungen nicht nachhaltig behoben. Nach der kosmetischen Reparatur entstehen wieder die gleichen Schäden an den betroffenen Baukonstruktionen. | Sanierungstau – muss mit einer umsichtigen Planung unbedingt verhindert werden, damit keine Zusatzkosten durch grösser werden Schäden entstehen, oder eine Wertminderung der Liegenschaft und einzelner Wohneinheiten verhindert wird. |
Planunterlagen – die Gebäude- und die Leitungspläne wurden nicht archiviert oder gingen im Laufe der Zeit verloren. Baukonstruktionen und Leitungsführungen sind nur soweit sichtbar bekannt. | Baufachwissen – die Eigentümer und die Verantwortlichen überschätzen ihr Fachwissen für die Planung und Umsetzung von komplexen Bauarbeiten. | Erneuerungsfond – der Fond wurde über die Jahre nicht ausreichend geäufnet. Die notwendigen Rückstellungen sind auch ab abhängig von der Gebäudekonstruktion, betragen aber ca. 1% des Versicherungswertes der Immobilie. |
Behördliche Auflagen – bestehen für die Anpassung des Brandschutzes oder der statischen Überprüfung einer Tiefgarage. Für das weitere Vorgehen fehlt das entsprechende Fachwissen. | Detailplanung – einzelne Sanierungen müssen für die Erhaltung der gesamten Immobilie aufeinander abgestimmt und geplant werden, damit kein Flickwerk entsteht. | Erneuerungsstrategie – bildet die Grundlage für die frühzeitige Planung und die rechtzeitige Äufnung des Erneuerungsfonds. Die kann mittels jährlichen oder mit zusätzlichen Einmalzahlungen sichergestellte werden. |
Unternehmervorschläge – für Sanierungsarbeiten unterscheiden sich stark im geplanten Vorgehen. Eine unternehmerunabhängig und gesamthafte Beurteilung des geplanten Vorgehens fehlt. | Sanierungskonzept – es besteht kein Sanierungskonzept oder die Eigentümer können sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. | Erneuerungsplanung – basierend auf einer langfristigen Strategie können Sanierungen geplant und Entscheidungen basierend auf detaillierten Grundlagen herbeigeführt werden, ohne das kurzfristig zusätzliche Mittel eingeschossen werden müssen. |