3. Sanierungskonzept

Gebäudeschäden erfassen, Behebung planen

Anlässlich einer Bestandesaufnahme werden Schäden und Baumängel an Gebäuden erfasst und anschliessend beurteilt.

In einem Sanierungskonzept werden die Feststellungen dokumentiert und die notwendigen Massnahmen und Kosten für die Sanierung erfasst.

Basierend auf dem Sanierungskonzept können die einzelnen Massnahmen priorisiert und die Umsetzung geplant werden.

Grundlagen

Basierend auf der detaillierten Zustandsaufnahme und den zur Verfügung gestellten Unterlagen beurteilen wir die Feststellungen und erstellen basierend darauf eine Sanierungsempfehlung.

Sanierungsempfehlung:

Dabei beachten wir die unterschiedlichen Anforderungen der Gebäudekonstruktionen und stimmen die notwendigen Massnahmen mit den Prioritäten der Eigentümer ab.

Der Sanierungsfahrplan ermöglicht eine realistische Einschätzung betreffend Zeitpunkt und Zeitaufwand der einzelnen Sanierungsmassnahmen, aber auch betreffend verbundener Kosten.

Folgende Fragen werden dabei geklärt:

  • Was soll effektiv saniert werden und in welcher Reihenfolge?
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Sanierung? Gibt es saisonale Rahmenbedingungen?
  • Möchte man sanft Schritt für Schritt in Etappen sanieren oder gleich eine Gesamtsanierung durchführen?

Die Auswahl und Kombination der Massnahmen soll exakt auf das Gebäude zugeschnitten sein. Der ausführliche Sanierungsfahrplan definiert die einzelnen Phasen der Sanierung in der richtigen Reihenfolge, berücksichtigt verfügbare Fördergelder und setzt auf eine optimale Finanzierung.

Kostenschätzung:

Aufgegliedert in die einzelnen Sanierungsmassnahmen erarbeiten wir eine Kostenschätzung.

Die Kostenschätzung beruht auf den erwähnten Richtofferten, Vergleichszahlen und Erfahrungswerten und hat eine Genauigkeit von +-25% auf die gesamte Summe der Sanierungsarbeiten,
jedoch nicht auf einzelne Positionen. So ist der Investitionsbedarf frühzeitig bekannt und die finanziellen Mittel können von den Eigentümern bereitgestellt werden.

Falls gewünscht beschaffen wir Unternehmerofferten für die Ausführung der Arbeiten.

Prioritäten Restlebensdauer

Priorität Beschreibung Restlebensdauer
D = Ersatz
Gebäudeteil ist beschädigt oder stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Erneuerung / Ersatz umgehend umsetzen
2 Jahre
C = Erneuerung
Gebäudeteil weist grössere Abnützungen auf oder ist nicht mehr Stand der Technik.

Erneuerung planen und Offerten einholen.
3 – 5 Jahre
B = Planung
Gebäudeteil steht vor dem Ende der Lebensdauer.

Mögliche Alternativen frühzeitig prüfen und Entscheidungsgrundlagen beschaffen.
6 – 10 Jahre
A = Instandhaltung
Restlebensdauer beträgt mehr als 10 Jahre.Ausser den normalen Unterhaltsarbeiten keine Massnahmen.

Zustand regelmässig überwachen.
11 – 15 Jahre
Die Priorisierung der Massnahmen ermöglicht die dringlichen Massnahmen aufeinander abzustimmen.

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